Hochschulrat

Der Hochschulrat – das höchste Gremium unserer Hochschule – setzt sich aus den Mitgliedern des Senats sowie Mitgliedern aus Wirtschaft und beruflicher Praxis zusammen. Er trifft eine Vielzahl grundlegender Entscheidungen. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Änderungen an der Grundordnung der Hochschule
  • Wahl der Hochschulleitung (ausgenommen: Kanzler*in)
  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen

Viele Entscheidungen wurden dabei bereits in einigen anderen Gremien behandelt, um im Hochschulrat eine finale Entscheidung zu erhalten. Gegebenenfalls kommt es dabei zu Diskussionen, falls Dinge nicht im Voraus geklärt werden konnten.

Steckbrief

Gremium: Hochschulrat
Anzahl Personen: 2 (Voraussetzung: Per Hochschulwahl in den Senat gewählt)
Sitzungen: 2 pro Semester
Aufgaben: Einbringen der studentischen Meinungen, Sichtweisen und Stimmen in die Entscheidungen
Zeitaufwand: gering - mittel