
Aufgaben des Studierendenparlaments
Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden an der Hochschule. Hier werden die grundsätzlichen Entscheidungen bezüglich des AStA getroffen.
Die Aufgaben in aller Kürze:
- Wahl und Kontrolle des AStA
- Verabschiedung des Haushaltsentwurfs
- Wahl der studentischen Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen der Hochschule
- Beschlussfassung über Positionen
Das StuPa ist kein elitärer Debattierclub, sondern ein zentrales Organ der Studierendenvertretung. Deshalb werden die Mitglieder jedes Jahr im Sommersemester demokratisch neu gewählt. Die Sitzungen finden öffentlich statt, der Sitzungsturnus ist monatlich.
Die Protokolle der Sitzungen des Studierendenparlaments sind im AStA-Büro einsehbar.
Unsere Geschäftsordnung findet ihr hier.
Vorsitz
Die Aufgaben des Vorsitz des StuPa sind primär:
- Einberufung und Leitung der Sitzungen
- Weiterleitung und Ausführung von Beschlüssen
- Durchführung der laufenden Geschäfte des StuPa
Der Vorsitz wird durch das Studierendenparlament i. d. R. in seiner konstituierenden Sitzung gewählt.
Den aktuellen StuPa-Vorsitz (XVIII. StuPa) des Studienjahres 2024/25 bilden Amin Ouled Maiet (Vorsitz), N.N. (1. stellvertr. Vorsitzender) und Laura Wehner (2. stellvertr. Vorsitzende). Diese sind die Ansprechpartner*innen in allen Belangen rund um das StuPa und unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: stupa@th-nuernberg.de
Das StuPa setzt sich aus 15 direkt gewählten Mitgliedern und 12 Entsandten aus den Fachschaften zusammen. Die Fachschaften sind ein wichtiger Teil der Studierendenvertretung. Deshalb wird zusätzlich von jeder Fachschaft je ein Mitglied ins StuPa gewählt, welches dann dort die Interessen der jeweiligen Fachschaft vertritt. Je mehr Studierende in einer Fakultät sind, desto mehr Stimmen haben Ihre Vertreter*innen im StuPa.
Weitere Ämter im StuPa
Es gibt viele Ämter zu bekleiden, wobei es häufig keine speziellen Anforderungen gibt (z.B. haben alle Studierenden die Möglichkeit, ein gewähltes Mitglied des AStA zu werden).
Vielleicht ist auch für euch etwas dabei (Posts mit genaueren Beschreibungen sind in Arbeit).
Der Bibliotheksbeirat wird gegen Ende eines Semesters von der Leitung der Bibliothek einberufen. Die Fakultäten sowie das StuPa können je eine Person dorthin entsenden und erhalten einen Bericht über die Tätigkeiten der Bibliothek im vergangenen Semester. Informationen umfassen beispielsweise das Personal der Bibliothek, eine Zusammenfassung der Ausgaben oder einen Bericht zu Veranstaltungen wie der Nach des Schreibens.
Steckbrief Gremium: Bibliotheksbeirat
Anzahl Personen: 1 + 1 Stellvertretung
Sitzungen: 1-mal pro Semester (Dauer < 2 Stunden)
Hochschulen erhalten eine Vielzahl von finanziellen Mitteln. Hierzu zählen Studienzuschüsse, die mehrere zweckgebundene finanzielle Töpfe bilden. Die Verwendung dieser finanziellen Mittel ist Betrachtungsgegenstand des Gremiums, wodurch zum einen getätigte Ausgaben betrachtet und zum anderen Vorschläge für zukünftige Ausgaben diskutiert werden.
Mögliche Vorschläge umfassen Trinkwasserspender und kostenlose Menstruationsartikel. Zu beachten ist, dass das Gremium sehr klein ist, weshalb die Ideen viel Arbeit bedeuten können und gut vorbereitet werden müssen, bevor sie hier eingebracht werden sollten.
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses kontrollieren die Finanzen des AStA. Dies umfasst zunächst die Überprüfung von Ausgaben und Buchhaltung des vergangenen Haushaltsjahres auf Richtigkeit. Anschließend kann der Ausschuss eine Empfehlung an den AStA aussprechen, ob die Zeichnungsberechtigten entlastet werden sollten — also den AStA informieren, ob ordentlich gearbeitet wurden.
Ferner wird mit den Zeichnungsberechtigten des AStA der Haushaltsplan des laufenden Jahres auf Sinnhaftigkeit geprüft.
Steckbrief Gremium: Haushaltsausschuss
Anzahl Personen: 3 (ggf. zusätzliche beratende Mitglieder)
Der Hochschulrat – das höchste Gremium unserer Hochschule – setzt sich aus den Mitgliedern des Senats sowie Mitgliedern aus Wirtschaft und beruflicher Praxis zusammen. Er trifft eine Vielzahl grundlegender Entscheidungen. Zu diesen zählen beispielsweise:
Änderungen an der Grundordnung der Hochschule Wahl der Hochschulleitung (ausgenommen: Kanzler*in) Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen Viele Entscheidungen wurden dabei bereits in einigen anderen Gremien behandelt, um im Hochschulrat eine finale Entscheidung zu erhalten. Gegebenenfalls kommt es dabei zu Diskussionen, falls Dinge nicht im Voraus geklärt werden konnten.
Die Akkreditierung eines Studienganges ist äußerst wichtig, da dessen Abschluss nur mit dieser auch anerkannt wird. Zu diesem Zweck werden Studiengänge bei Gründung und anschließend regelmäßig geprüft, ob sie eine ausreichende Qualität besitzen.
Die interne Akkreditierungskommission setzt sich aus Mitgliedern unserer Hochschule zusammen, um die hochschul-interne Sicht widerzuspiegeln. Ergänzt wird dies um externe Personen. Als Mitglied einer solchen Kommission geht ihr durch die Unterlagen eines Studienganges, um Fragen wie die Folgenden zu klären:
Dieses Gremium beschäftigt sich mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an unserer Hochschule, das intern oder extern eine gewisse Schwelle überschritten hat. Hierzu zählen beispielsweise Plagiatsvorwürfe. Der Weg über die Kommission ist eines der letzten Mittel zur Lösung entsprechender Konflikte, wodurch sie auch nur in Ausnahmefällen tagt.
Ihre Mitglieder benötigen Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten, damit eine ordentliche Bearbeitung der Fälle möglich ist. Für euch als an diesem Gremium interessierte Studierende bedeutet dies, dass ihr bereits einen entsprechenden akademischen Grad (Bachelor) benötigt.
Der Landesstudierendenrat (BayStuRa) bzw. seine Vorgängerorganisation, die Landes-ASten-Konferenz (LAK), setzt sich aus Delegierten aller Hochschulen in Bayern zusammen. Hier werden Themen besprochen, die hochschulübergreifend relevant sind, wozu beispielsweise die folgenden zählen:
Ein Anhörungsrecht bei Gesetzesänderungen wie die Festschreibung des Landesstudierendenrats im Gesetz seit Januar 2023 Landesweite Regelungen für Semestertickets Der Einsatz von neuen Technologien, wie ChatGPT, in der Lehre Die Finanzierung kostenloser Menstruationsartikel an Hochschulen und Universitäten Die Sitzungen finden jeden Monat an einer anderen Hochschule statt.
Der Sachverständigenausschuss Haushalt beschäftigt sich mit den Finanzen der einzelnen Fakultäten sowie der gesamten Hochschule.
Als studentisches Mitglied bekommt ihr zunächst einen Einblick in die Finanzlage der Hochschule sowie die Struktur der Finanzen. Hier ist zu erwähnen, dass diese Daten vertraulich zu behandeln sind. Zu den Informationen zählen unter anderem Änderungen in den Gehältern von studentischen Mitarbeitenden oder Umbaumaßnahmen, die Einschränkungen für Studierende bedeuten können, und vielen anderen Themen.
Steckbrief Gremium: Sachverständigenausschuss Haushalt
Der Sachverständigenausschuss Lehre und Studium (kurz: SVA LuSt) ist für uns als Studierende besonder relevant, da dort vor allem Entscheidungen getroffen werden, die sich unmittelbar auf unser Studium auswirken. Dies betrifft unter anderem die Studien- und Prüfungsordnungen, Berufungsverfahren von neuen Lehrenden, aber auch viele weitere Themen rund um das Thema Studium und Lehre.
Steckbrief Gremium: Sachverständigenausschuss Lehre und Studium
Anzahl Personen: 4
Sitzungen: Ca. 3 Mal / Semester
Aufgaben: Einbringen der studentischen Sichtweise in Entscheidungen
Der Sachverständigenausschuss Raum und Bau behandelt bauliche Maßnahmen an der Hochschule.
Als studentisches Mitglied bekommt ihr zunächst einen Einblick in die aktuellen und geplanten Bauprojekte der Hochschule. Räumliche Veränderungen und die Ausstattung der Räumlichkeiten der Hochschule werden in diesem Gremium auch besprochen. Ihr könnt hier auch eigene Ideen und Feedback einbringen. Die Daten sind vertraulich zu behandeln.
Steckbrief Anzahl Personen: 1 + 1 Stellvertretung Sitzungen: ~2 Sitzung pro Jahr
Aufgaben: Im StuPa berichten, Ansprechperson bei Fragen, einbringen der studentischen Meinungen