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3 Prüfungsversuche.

Wer hat das entschieden?

Du könntest das ändern.

Die Regel, die wie Natur wirkt

Drei Prüfungsversuche. Danach ist endgültig Schluss – Exmatrikulation. Das klingt wie ein Naturgesetz. Ist es aber nicht.

Die Anzahl der zulässigen Prüfungsversuche ist in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) geregelt – einem Dokument, das die Hochschule selbst verabschiedet. Der Senat der TH Nürnberg beschließt diese Ordnung. Und im Senat sitzen auch Studierende.

Was geändert werden könnte

Die konkrete Ausgestaltung der Prüfungsregeln liegt zu einem guten Teil bei der Hochschule selbst. Das betrifft zum Beispiel:

  • Freiversuchsregelungen: An manchen Hochschulen gibt es einen zusätzlichen “Freiversuch” – wer im ersten Anlauf besteht, kann die Note verbessern, wer durchfällt, verliert keinen Versuch.
  • Härtefallanträge und Nachteilsausgleich: Wer in Ausnahmesituationen (Krankheit, Pflegefall, besondere Lebensumstände) steckt, kann Ausnahmen beantragen – aber nur, wenn die Regelwerke das ermöglichen.
  • Transparenz und Beratung: Viele Studierende wissen nicht, welche Möglichkeiten es schon heute gibt. Das StuPa kann auf bessere Information drängen.

Wer entscheidet das – und wie kommst du da rein?

Der Sachverständigenausschuss Lehre und Studium (SVA LuSt) ist das Gremium im StuPa, das sich mit genau diesen Fragen beschäftigt: Prüfungsordnungen, Studienqualität, Anerkennungsregeln. Das StuPa entsendet Mitglieder in diesen Ausschuss – Menschen, die sich für euch einsetzen.

Der Senat der Hochschule beschließt am Ende die Prüfungsordnung. Zwei Studierende sitzen dort mit Stimmrecht. Diese werden vom StuPa entsendet.

Du musst nicht Jura studiert haben, um dort Wirkung zu erzielen. Du musst nur kommen.

Du willst wirklich was ändern?

Das Studierendenparlament ist dein Instrument. Kandidiere, komm zu einer Sitzung, oder bring deinen Antrag ein – alle Sitzungen sind öffentlich.